Hilfe Niederösterreichischer Infrastrukturkostenkalkulator (NIKK)

  • 1 Baugebiet anlegen und/oder bearbeiten

    1.1 Baugebiet definieren

    Die räumliche Betrachtungsebene im NIKK ist ein Baugebiet , das als Bruttobaulandfläche definiert ist. Für jedes Baugebiet ist eine Bezeichnung festzulegen. Durch die Auswahl einer Gemeinde wird das Baugebiet räumlich verortet. Optional kann eine detailliertere Beschreibung erfasst werden.

    Für welche Baugebietstypen funktioniert der NIKK?

    • Wohngebiete
    • Betriebsgebiete
    • Mischgebiete (Flächen mit Wohnnutzungen und betrieblichen Nutzungen)

    Der NIKK kann in verschiedenen Planungssituationen eingesetzt werden, für jedes Baugebiet ist dazu jeweils ein Status zu definieren.

    In welchen Planungssituationen kann der NIKK eingesetzt werden?

    • Siedlungsentwicklungen nach innen – Planung
    • Siedlungserweiterungen nach außen – Planung
    • Analyse bestehender Baustrukturen – Bestand

    Veränderungen im Bestand wie z.B. Nachverdichtung, Baulückenschluss etc. werden als „Planung“ erfasst und beziehen sich immer auf ein bereits erfasstes Baugebiet, das durch Drop-Down-Auswahl als Basisbaugebiet festgelegt wird. Mit dem Startjahr wird definiert, ab welchem Jahr die Umsetzung eines Planungsvorhabens angedacht ist.

    1.2 Gesamtflächen bemessen

    Ein Baugebiet stellt eine Bruttobaulandfläche dar. Das für eine Bebauung zur Verfügung stehende Nettobauland ergibt sich aus dem Bruttobauland , indem Erschließungsflächen und Freiflächen abgezogen werden.

    Das Baugebiet umfasst

    In den weiteren Eingabeschritten können die jeweils hier erfassten Gesamtflächen noch weiter detailliert untergliedert werden.

    Baugebiet Flächen
    Gliederung des Baugebiets (Bruttobauland) in Nettobauland, Grünfläche und Verkehrsfläche
    © Amt der NÖ-Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, RU7

    » Die Kosten für die Bereitstellung von Infrastruktur werden zu einem großen Anteil von der Raum- und Siedlungsstruktur determiniert. Die aus einem hohen Verkehrsflächenanteil resultierenden Auszahlungen für die Herstellung sowie Erhaltung und Betrieb der technischen Infrastruktur stellen einen wesentlichen Einflussfaktor auf die finanziellen Wirkungen dar, die mit Siedlungsentwicklungen im Zusammenhang stehen. Durch die Gestaltung effizienter Erschließungssysteme können gleiche Nettobaulandflächen mit insgesamt geringerer Flächeninanspruchnahme erschlossen werden. Mit dem NIKK lassen sich die Vorteile kompakter Siedlungsentwicklungen gegenüber flächenintensiven Baugebietskonfigurationen aufzeigen. «

  • 2 Bebauung eines Baugebiets festlegen

    2.1 Bebauungsstruktur definieren

    Das Nettobauland eines Baugebietes kann wiederum nach Bebauungstypen differenziert werden. Dazu erfolgt eine Aufteilung auf eine oder mehrere Teilflächen. Jeder Teilfläche wird ein Bebauungstyp zugeordnet.

    Für Wohnnutzungen erfolgt eine Differenzierung nach Bebauungsformen und für betriebliche Nutzungen nach Betriebstypen.

    Bebauungsstruktur Teilflächen
    Aufteilung des Baugebiets in seine Teilflächen
    © Amt der NÖ-Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, RU7

    Mit dem Bebauungstyp Mischnutzung kann beispielsweise eine betrieblich genutzte Erdgeschoßzone mit Wohnnutzung in den Obergeschoßen repräsentiert werden. In Abhängigkeit vom gewählten Baugebietstyp steht eine unterschiedliche Auswahl zur Verfügung.

    Weitere Eingaben je Teilfläche:

    Für die Modellierung bestehender baulicher Strukturen sind zusätzliche Eingaben erforderlich:

    • Anzahl der EinwohnerInnen
    • Anzahl der Beschäftigten

    Sofern nicht das gesamte Nettobauland auf die vorgegebenen Bebauungstypen verteilt wird, weist der NIKK die Restfläche als unbebautes Nettobauland aus.

    » Durch die Auswahl der verschiedenen Bebauungstypen werden EinwohnerInnen- und Arbeitsplatzdichten bestimmt. Die EinwohnerInnenzahl wird aus der über die Bruttogeschoßfläche ermittelten Anzahl an Wohneinheiten und die Beschäftigtenzahl direkt aus der Bruttogeschoßfläche richtwertgestützt abgeschätzt.
    So können für Wohnnutzungen durch maßvoll verdichtete Siedlungsbereiche mit flächensparenden Alternativen zum Einfamilienhaus Effekte auf der Einzahlungsseite erzielt werden. Durch eine höhere Anzahl an Wohneinheiten und damit verbunden mehr EinwohnerInnen können mehr Einzahlungen aus dem Finanzausgleich durch zusätzliche Ertragsanteile lukriert werden. In Hinblick auf betriebliche Nutzungen können durch die Ansiedelung arbeitsplatzintensiver Branchen Effekte auf der Einzahlungsseite erzielt werden. Durch eine höhere Anzahl an Arbeitsplätzen können mehr Einzahlungen aus der Kommunalsteuer erzielt werden. «

    2.2 Sicherung der Baulandeignung

    Für die Sicherung der Baulandeignung kann die Umsetzung verschiedener Maßnahmen erforderlich sein, wie z.B. Geländenivellierung, Verbesserung der Untergrundbeschaffenheit, Bodenaustausch bei Lehmboden, Errichtung von Stützmauern bei Hangneigung, Errichtung von Hochwasserschutz, Oberflächenentwässerung etc. Sofern derartige Maßnahmen für das betrachtete Baugebiet relevant sind, können diese mit folgenden Eingaben für die jeweiligen Anlagen berücksichtigt werden:

    • Anzahl
    • Auszahlungen für Errichtungen
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Errichtung
    • Geplante Errichtungs- bzw. Sanierungsjahre

    2.3 Weitere Details erfassen

    Die Grundstücksgröße fließt in Form der Berechnungslänge (Quadratwurzel der Bauplatzfläche) in die Berechnung der Aufschließungsabgabe mit ein (Aufschließungsabgabe = Berechnungslänge x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz)

    » In der NIKK Modellrechnung wird die Aufschließungsabgabe für ein Grundstück mit der hier angeführten Standardgrundstücksgröße ermittelt und mit dem Anteil der Standardgrundstücksgröße an der Gesamtfläche für den jeweiligen Bebauungstyp vervielfacht. Aus einer doppelt so großen Standardgrundstücksgröße resultiert somit eine um den Faktor Wurzel aus Zwei höhere Aufschließungsabgabe. «

    Für Maßnahmen zur Sicherung der Baulandeignung umfasst das Modell des NIKK neben den einmaligen Auszahlungen zur Herstellung auch zyklische Auszahlungen für eine Erneuerung nach Erreichen der jeweils vorgesehenen Lebensdauer. Diese werden in der Höhe der Errichtungskosten veranschlagt.

    Angaben zur Berücksichtigung zyklischer und jährlicher Auszahlungen:

    • Lebensdauer der Einrichtung
    • Auszahlungen für Erhaltung und Betrieb
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Errichtung
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Erhaltung und Betrieb
    Auzahlungen für Infrastruktur
    Auszahlungen für Infrastrktur: Anfallende Auszahlungen pro Jahr
    © Amt der NÖ-Landesregierung, Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten, RU7
  • 3 Verkehrsinfrastruktur für ein Baugebiet festlegen

    3.1 Verkehrsflächen aufgliedern

    Die Erfassung der für ein Baugebiet erforderlichen Erschließungsflächen erfolgt in zwei Bereichen. Zur inneren Erschließung zählen die Verkehrsflächen innerhalb des betrachteten Baugebietes. Als äußere Erschließung können darüber hinaus Verkehrsflächen erfasst werden, die für eine Anbindung des Baugebietes an bestehende Einrichtungen erforderlich sind.

    Die unter Gesamtflächen erfassten öffentlichen Verkehrsflächen können in diesem Bereich weiter aufgegliedert werden:

    • Straßenfläche
    • Radweg
    • Gehweg
    • Gestalteter Platz

    Die Straßenflächen werden getrennt nach Straßenunterbau und Straßenoberbau ausgewiesen, für die jeweils unterschiedliche Erneuerungszyklen vorgesehen sind:

    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Errichtung
    • Geplante Errichtungs- bzw. Sanierungsjahre

    » Siedlungserweiterungen sollten möglichst kompakt, mit effizienter Erschließung und im unmittelbaren Anschluss an bestehende Siedlungsgebiete angedacht werden, um den Bedarf an technischer Infrastruktur und die damit verbundenen Kosten für Errichtung sowie Erhaltung und Betrieb möglichst gering zu halten.
    Mit der Festlegung von Finanzierungsanteilen lässt sich für die einzelnen Verkehrsflächenkategorien bestimmen, zu welchem Anteil die Errichtungskosten von der Gemeinde getragen werden. Durch die Eingabe von Errichtungs- bzw. Sanierungsjahr kann eine zeitliche Staffelung hinsichtlich der Umsetzung und damit verbunden der finanziellen Wirkungen abgebildet werden. «

    3.2 Sonderanlagen der Verkehrsinfrastruktur anlegen

    Im Zusammenhang mit Siedlungsentwicklungen kann die Errichtung von Sonderanlagen der Verkehrsinfrastruktur wie z.B. Lärmschutzwänden, Brücken oder Linksabbiegespuren etc. erforderlich sein. Sofern derartige Maßnahmen für das betrachtete Baugebiet relevant sind, können diese mit folgenden Eingaben für die jeweiligen Anlagen berücksichtigt werden:

    • Anzahl
    • Auszahlungen für Errichtung
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Errichtung
    • Geplante Errichtungs- bzw. Sanierungsjahre

    3.3 Weitere Details erfassen

    Für die einzelnen Verkehrsflächenkategorien können die vorgeschlagenen Werte zur Anpassung an eine individuelle Situation adaptiert werden. Neben den Auszahlungen für Errichtung werden auch zyklische Auszahlungen für eine Erneuerung nach Erreichen der jeweils vorgesehenen Lebensdauer in der Höhe der Errichtungskosten veranschlagt.

    Angaben zur Berücksichtigung zyklischer und jährlicher Auszahlungen:

    • Lebensdauer
    • Auszahlungen für Errichtung
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Erhaltung und Betrieb
    • Auszahlungen für Erhaltung und Betrieb

    Die Eingaben können differenziert werden für Verkehrsflächen innerhalb des Baugebietes sowie für jene zur Anbindung an bestehende Siedlungsstrukturen.

    Für Sonderanlagen der Verkehrsinfrastruktur umfasst das Modell des NIKK neben den einmaligen Auszahlungen zur Herstellung auch zyklische Auszahlungen für eine Erneuerung nach Erreichen der jeweils vorgesehenen Lebensdauer. Diese werden in der Höhe der Errichtungskosten veranschlagt.

    Angaben zur Berücksichtigung zyklischer und jährlicher Auszahlungen:

    • Lebensdauer der Anlage
    • Auszahlungen für Erhaltung und Betrieb
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Erhaltung und Betrieb
  • 4 Leitungsinfrastruktur für ein Baugebiet festlegen

    4.1 Leitungslängen erfassen

    Die Erfassung der für ein Baugebiet erforderlichen Leitungsinfrastruktur erfolgt in zwei Bereichen. Zur inneren Erschließung zählen die Leitungslängen innerhalb des betrachteten Baugebietes. Als äußere Erschließung können darüber hinaus Leitungsinfrastrukturen erfasst werden, die für eine Anbindung des Baugebietes an bestehende Einrichtungen erforderlich sind.

    Die Erfassung der leitungsgebundenen Ver- und Entsorgungsinfrastruktur erfolgt in Relation zur berechneten Straßenlänge.

    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Errichtung
    • Geplante Errichtungs- bzw. Sanierungsjahre

    » Siedlungserweiterungen sollten möglichst kompakt, mit effizienter Erschließung und im unmittelbaren Anschluss an bestehende Siedlungsgebiete angedacht werden, um den Bedarf an technischer Infrastruktur und die damit verbundenen Kosten für Errichtung sowie Erhaltung und Betrieb möglichst gering zu halten.
    Mit der Festlegung von Finanzierungsanteilen lässt sich für die einzelnen Verkehrsflächenkategorien bestimmen, zu welchem Anteil die Errichtungskosten von der Gemeinde getragen werden. Durch die Eingabe von Errichtungs- bzw. Sanierungsjahr kann eine zeitliche Staffelung hinsichtlich der Umsetzung und damit verbunden der finanziellen Wirkungen abgebildet werden. «

    4.2 Sonderanlagen der Leitungsinfrastruktur eingeben

    Sofern für das betrachtete Baugebiet relevant können weitere Sonderanlagen der Leitungsinfrastruktur wie z.B. Kläranlage, Pumpwerk etc. definiert werden. Für die Berücksichtigung der damit verbundenen Auszahlungen sind folgende Eingaben erforderlich:

    • Anzahl
    • Auszahlungen für Errichtung
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Errichtung
    • Geplante Errichtungs- bzw. Sanierungsjahre

    4.3 Weitere Details erfassen

    Für die einzelnen Kategorien der Leitungsinfrastruktur können die vorgeschlagenen Werte zur Anpassung an eine individuelle Situation adaptiert werden. Neben den Auszahlungen für Errichtung werden auch zyklische Auszahlungen für eine Erneuerung nach Erreichen der jeweils vorgesehenen Lebensdauer in der Höhe der Errichtungskosten veranschlagt.

    Angaben zur Berücksichtigung zyklischer und jährlicher Auszahlungen:

    • Lebensdauer
    • Auszahlungen für Errichtung
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Erhaltung und Betrieb
    • Auszahlungen für Erhaltung und Betrieb

    Die Eingaben können differenziert werden für Leitungslängen innerhalb des Baugebietes sowie Leitungsinfrastruktur zur Anbindung an bestehende Siedlungsstrukturen.

    Für Sonderanlagen der Leitungsinfrastruktur umfasst das Modell des NIKK neben den einmaligen Auszahlungen zur Herstellung auch zyklische Auszahlungen für eine Erneuerung nach Erreichen der jeweils vorgesehenen Lebensdauer. Diese werden in der Höhe der Errichtungskosten veranschlagt.

    Angaben zur Berücksichtigung zyklischer und jährlicher Auszahlungen:

    • Lebensdauer der Einrichtung
    • Auszahlungen für Erhaltung und Betrieb
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Erhaltung und Betrieb
  • 5 Grün- und Freiraum im Baugebiet definieren

    5.1 Grünflächen aufteilen

    Die Erfassung der für ein Baugebiet erforderlichen Grünflächen und Freiraumstrukturen erfolgt in Gestaltete Grünflächen (wie Parks, Spielplatz, Sportplatz, Wasserflächen etc.) sowie den restlichen Grünflächen.

    Die in der Baugebietskonfiguration definierten Grünflächen können zur Berücksichtigung unterschiedlicher Kostenstrukturen auf verschiedene Flächenkategorien aufgegliedert und mit folgenden Eingaben berücksichtigt werden:

    • Fläche
    • Auszahlungen für Errichtung
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Errichtung
    • Geplante Errichtungs- bzw. Sanierungsjahre

    » Eine ausreichende Ausstattung mit qualitativ hochwertigen Grün- und Freiräumen trägt zu einer Verbesserung der Umwelt- und Aufenthaltsqualität im Baugebiet bei. Im NIKK Modell fließen diese Aspekte mit der Differenzierung der gestalteten Flächen und den damit verbundenen unterschiedlichen Auszahlungen für Errichtung bzw. Erhaltung und Betrieb mit ein.
    Mit der Festlegung von Finanzierungsanteilen lässt sich für die einzelnen Grünflächenkategorien bestimmen, zu welchem Anteil die Errichtungskosten von der Gemeinde getragen werden. Durch die Eingabe von Errichtungs- bzw. Sanierungsjahr kann eine zeitliche Staffelung hinsichtlich der Umsetzung und damit verbunden der finanziellen Wirkungen abgebildet werden. «

    5.2 Weitere Details erfassen

    Für die verschiedenen Grün- und Freiraumkategorien können die vorgeschlagenen Werte zur Anpassung an eine individuelle Situation adaptiert werden. Neben den Auszahlungen zur Herstellung werden auch zyklische Auszahlungen für eine Erneuerung nach Erreichen der jeweils vorgesehenen Lebensdauer in der Höhe der Herstellungskosten veranschlagt.

    Angaben zur Berücksichtigung zyklischer und jährlicher Auszahlungen:

    • Lebensdauer
    • Auszahlungen für Herstellung
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Erhaltung und Betrieb
    • Auszahlungen für Erhaltung und Betrieb
  • 6 Soziale Infrastruktur im Baugebiet festlegen

    6.1 Elementare Bildung berücksichtigen

    Im NIKK werden im Zusammenhang mit Siedlungsentwicklungen auch Wirkungen auf die soziale Infrastruktur im Bereich der elementaren Bildung modelliert. Dazu werden durchschnittliche Auszahlungen und Einzahlungen in Hinblick auf die Errichtung und Erhaltung einer Kindergartengruppe bzw. einer Volksschulklasse ausgewiesen. Aus der Abschätzung der Bevölkerungsentwicklung wird eine erforderliche Gruppen- bzw. Klassenanzahl ermittelt.

    Erforderliche Eingaben:

    • Auszahlungen für Errichtung (einer Gruppe / einer Klasse)
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Errichtung

    6.2 Sonderanlagen der sozialen Infrastruktur festlegen

    Sofern für das betrachtete Baugebiet relevant können weitere Sonderanlagen der sozialen Infrastruktur wie z.B. Jugendzentrum, Seniorenheim, Pflegeheim, sonstige Einrichtungen der sozialen Infrastruktur etc. definiert werden. Für die Berücksichtigung der damit verbundenen Auszahlungen sind folgende Eingaben erforderlich:

    • Auszahlungen für Errichtung
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Errichtung
    • Geplante Errichtungs- bzw. Sanierungsjahre

    6.3 Weitere Details erfassen

    In Hinblick auf die Kinderbetreuung werden Betreuungsquoten und maximal zulässige Gruppengrößen bzw. Klassengrößen festgelegt. Mit der Betreuungsquote wird der Anteil der in Kindertagesheimen (Kinderkrippe, Kindergarten) betreuten Kinder bzw. der Kinder, die die Volksschule besuchen bezogen auf die Wohnbevölkerung der jeweiligen Altersgruppe abgebildet.

    » Für die Festlegung der Betreuungsquote der 6-9Jährigen ist zu beachten, dass in dieser Altersgruppe eine Überschneidung der beiden Betreuungseinrichtungen gegeben ist. Ein Anteil der jüngeren Kinder aus dieser Altersklasse besucht noch den Kindergarten, während der überwiegende Anteil in der Volksschule betreut wird. «

    Für Kindergarten und Volksschule können die vorgeschlagenen Werte für Auszahlungen und Einzahlungen zur Anpassung an eine individuelle Situation adaptiert werden. Dies sind:

    • Lebensdauer
    • Auszahlungen für Errichtung einer Gruppe oder Klasse
    • Einzahlungen für Errichtung einer Gruppe oder Klasse
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Erhaltung und Betrieb
    • Auszahlungen für Erhaltung und Betrieb (pro Kind)
    • Einzahlungen für Erhaltung und Betrieb (pro Kind)

    Für Sonderanlagen der sozialen Infrastruktur umfasst das Modell des NIKK neben den einmaligen Auszahlungen zur Errichtung auch zyklische Auszahlungen für eine Erneuerung nach Erreichen der jeweils vorgesehenen Lebensdauer. Diese werden in der Höhe der Errichtungskosten veranschlagt.

    Angaben zur Berücksichtigung zyklischer und jährlicher Auszahlungen:

    • Lebensdauer der Einrichtung
    • Auszahlungen für Erhaltung und Betrieb
    • Finanzierungsanteile durch die Gemeinde für Erhaltung und Betrieb
  • 7 Besiedlung des Baugebiets bestimmen

    7.1 Einwohner/Beschäftigte abschätzen

    Für die Modellierung der Besiedlung stellt die Verfügbarkeit eine wesentliche Einflussgröße dar. Unter Flächen mit gesicherter Verfügbarkeit wird jener Flächenanteil erfasst, für den abgeschlossene Baulandverträge vorliegen.

    » Für die Bebauungstypen Mehrfamilienhaus und Reihenhaus wird von gesicherter Verfügbarkeit ausgegangen (z.B. Errichtung über einen Bauträger). Für die Bebauungstypen Einfamilienhaus bzw. betriebliche Nutzungen kann der Anteil der Flächen mit sicherer Verfügbarkeit reduziert werden. Für diese Flächenanteile kommen dann adaptierte Werte zur Besiedeungsdauer und zum Besiedlungsgrad zum Tragen. «

    Unter Besiedlungsdauer wird jenes Jahr im Betrachtungszeitraum in relativer Form (Jahr 1 bis Jahr 20) eingegeben, in dem das Maximum der Besiedlung erreicht wird. Mit dieser Eingabe wird der unterschiedlichen Besiedlungsgeschwindigkeit in Abhängigkeit vom Bebauungstyp Rechnung getragen.

    » Bei Vermarktung eines Wohnbauprojektes über einen Bauträger (z.B. Mehrfamilienhaus, Reihenhausanlage) oder eines Betriebsgebietes über eine Standortmarketingagentur kann beispielsweise von einer rascheren Besiedlung ausgegangen werden, als bei ausschließlicher Vermarktung über die Gemeinde selbst. Für Baugebiete mit Grundstücken ohne gesicherte Verfügbarkeit wird ein deutlich späterer Zeitpunkt vorgeschlagen, wann das Maximum der Besiedlung erreicht wird. «

    Mit dem Besiedlungsgrad wird die relative Nutzung des Baugebietes am Ende des Betrachtungszeitraums (in 20 Jahren) beschrieben. Bei Bebauungsformen wie Mehrfamilienhaus oder Reihenhausanlage kann aufgrund von gesicherter Verfügbarkeit und Vermarktung durch einen Bauträger von der Erreichung eines höheren Besiedlungsgrades als in Einfamilienhäusern ausgegangen werden.

    » Für den Bebauungstyp Einfamilienhaus wird ein deutlich niedrigerer Besiedlungsgrad vorgeschlagen, falls die Verfügbarkeit nicht für alle Parzellen gegeben ist (z.B. Baulandparadoxon, obwohl Baulandreserven vorhanden sind, steht nur wenig Bauland zur Verfügung).
    Für betriebliche Nutzungen kann aber trotz gesicherter Verfügbarkeit und professioneller Vermarktung nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass ein 100%iger Besiedlungsgrad erreicht werden kann. So können Betriebsgrundstücke beispielsweise für zukünftige Erweiterungen vorgehalten werden, und stehen erst zu einem späteren Zeitpunkt auch tatsächlich zur Bebauung und Nutzung zur Verfügung. «

    Mit der Eingabe Umzug innerhalb der Gemeinde wird jener Anteil an Personen bzw. Beschäftigten definiert, der den Wohnsitz/Betriebsstandort innerhalb der Gemeinde in das Baugebiet verlagert (Wohnungswechsel/Adressänderung). Die Differenz auf 100 Prozent wird als Zuzug von außen (Zuwanderung aus einer anderen Gemeinde bzw. aus dem Ausland) dargestellt. Damit wird jener Anteil der Wohnbevölkerung bzw. der Beschäftigten ausgewiesen, der aus fiskalischer Sicht für die Lukrierung zusätzlicher Einzahlungen von Relevanz ist.

    » Je schneller ein Baugebiet auch tatsächlich besiedelt wird, umso früher werden die in Abhängigkeit von den EinwohnerInnen erzielten Einzahlungen aus dem Finanzausgleich bzw. für Beschäftigte aus der Kommunalsteuer schlagend. Zusätzliche Ertragsanteile werden dabei aber nur für jene Personen erzielt, die ihren Wohnsitz von außerhalb in die Gemeinde verlagern, zusätzliche Kommunalsteuer nur für Beschäftigte von außerhalb der Gemeinde. «

    7.2 Weitere Details erfassen

    Mit dem NIKK lassen sich die mit einem Siedlungsprojekt verbundenen EinwohnerInnen und Beschäftigten (anhand der hinterlegten Richterwerte) modellieren.

    Die EinwohnerInnenzahl nach Altersklassen wird

    • aus der über die Bruttogeschoßflächen ermittelten Anzahl an Wohneinheiten richtwertgestützt abgeschätzt.

    Für die Modellierung der Besiedlung wird

    • die durchschnittliche Haushaltsgröße pro Bebauungstyp am Beginn und am Ende des Besiedlungszeitraumes (nach 20 Jahren) herangezogen

    Die Beschäftigtenzahl nach Wirtschaftskategorien wird

    • aus den Bruttogeschoßflächen über den Flächenbedarf je Beschäftigten richtwertgestützt abgeschätzt.

    Für Wohnsiedlungen erfolgt

    • die Abschätzung der Anzahl der Wohneinheiten als Anteile an der zur Verfügung stehenden Bruttogeschoßfläche.
  • 8 Finanzwirtschaft

    8.1 Abgaben

    Eine wesentliche Finanzierungsquelle im Zusammenhang mit Siedlungserweiterungen ist die Aufschließungsabgabe , mit der ein Beitrag zu den Herstellungskosten der öffentlichen Verkehrsflächen, der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung geleistet wird. Der NIKK schlägt einen Defaultwert für den per Verordnung des Gemeinderats festgelegten Einheitssatz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe vor. Zusätzlich kann eine Gemeindeförderung in Form von nicht rückzahlbaren Anteilen zur Aufschließungsabgabe eingegeben werden.

    » Durch die Vergabe von Gemeindeförderungen auf die Aufschließungsabgabe werden die mit der Siedlungsentwicklung verbundenen einmaligen Einzahlungen reduziert. Der NIKK sieht daher standardmäßig als Defaultwert keine Förderung vor. «

    8.2 Transfers

    Im Bereich Transferzahlungen können weitere Auszahlungen festgelegt werden:

    • Gemeindeförderungen
    • Einwohnerabhängige Beiträge für Rettungsdienst und Feuerwehr
    • Sonstige laufende einwohnerabhängige Netto-Auszahlungen

    8.3 Weitere Details erfassen

    Die Berücksichtigung von Effekten auf der Einzahlungsseite im Zusammenhang mit Siedlungsentwicklungen umfasst gemeindeeigene Steuern wie Grundsteuer und Kommunalsteuer sowie Ertragsanteile und Transfers gemäß Finanzausgleich.

    Der inländische Grundbesitz unterliegt der Grundsteuer, diese wird aus den Grundstücksflächen für Wohnen und Betriebe und den Bruttogeschoßflächen abgeschätzt. Dazu werden Gebäudewerte für die jeweiligen Bebauungstypen sowie Bodenwerte differenziert nach Bebauungstypgruppen (Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Einfamilienhaus und Betriebe) ausgewiesen. Die Grundlagen für die Abschätzung der Grundsteuer umfassen die Grundsteuermesszahl und den Grundsteuer-Hebesatz.

    Die Kommunalsteuer als die bedeutendste Einzahlung aus eigenen Abgaben der Gemeinde hängt von der Bruttolohnsumme der Beschäftigten ab. Für die Abschätzung der Einzahlungen aus Kommunalsteuer werden die Beschäftigtenzahlen sowie mittlere Jahres-Bruttolohnsummen nach ÖNACE-Wirtschaftsklassen und der Kommunalsteuersatz herangezogen.