Glossar Niederösterreichischer Infrastrukturkostenkalkulator (NIKK)

Aufschließungsabgabe
Die Aufschließungsabgabe ist eine einmal zu entrichtende, ausschließliche Gemeindeabgabe nach § 6 Abs. 1 Z 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45/1948 in der Fassung BGBl. I Nr. 51/2012. Mit der Aufschließungsabgabe wird ein Beitrag zu den Herstellungskosten der öffentlichen Verkehrsflächen, der Straßenentwässerung und der Straßenbeleuchtung geleistet. Die Aufschließungsabgabe wird aus dem Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient und Einheitssatz errechnet (vgl. § 38 Abs. 3 NÖ BO 2014):
Aggregation
Eine Form der Auswertung von Baugebieten, die eine Berücksichtigung des Bestandes (z.B. Bebauung, Verkehrsinfrastruktur) ermöglicht. Im Modus Aggregation wird die Änderung durch die Planung inklusive Bestand ermittelt. Der Fokus liegt hier also auf dem Zielstatus, also dem Zustand der Bestandsentwicklung nach der Realisierung der Planung auf dem Bestand.
Basisbaugebiet
Ein Basisbaugebiet ist ein bestehendes oder geplantes Baugebiet, das als Basis für weitere Planungen wie z.B. Nachverdichtung, Baulückenschluss etc. herangezogen werden soll. Für ein Planungsvorhaben, das auf einem Bestand (oder einem anderen Planungsvorhaben) aufsetzt, ist das entsprechende Baugebiet als Basisbaugebiet festzulegen.
Baugebiet / Baugebietstyp
Für die Arbeit mit dem NIKK werden Baugebiete betrachtet. Ein Baugebiet ist eine Bruttobaulandfläche, die sich aus zumindest einer oder mehreren Teilflächen zusammensetzt und in der Regel Verkehrsflächen, Grünflächen und das für eine Bebauung zur Verfügung stehende oder bereits bebaute Nettobauland umfasst.
Baugebiete mit reinen Wohnnutzungen werden als Wohngebiet erfasst, Baugebiete mit betrieblichen Nutzungen als Betriebsgebiete, als gemischt werden Baugebiete definiert, die sowohl Wohn- als auch betriebliche Nutzungen inkludieren.
Bauklasse
Mit der Bauklasse wird der Rahmen für die Höhe der Hauptgebäude (vgl. §31 Abs.2 NÖ ROG 2014) festgelegt, die auf einem Grundstück errichtet werden können. Nach dem NÖ Raumordnungsgesetz werden neun Bauklassen unterschieden. Bauklasse I beispielsweise steht für eine Gebäudehöhe bis 5 Meter, Bauklasse II umfasst die Bandbreite der Gebäudehöhe von 5 bis 8 Metern. Die Bebauungshöhe darf mit zwei aufeinanderfolgenden Bauklassen festgelegt werden.
Bauklassenkoeffizient
Der Bauklassenkoeffizient ist abhängig von der laut Bebauungsplan höchstzulässigen Bebauungshöhe. In der Bauklasse I beträgt der Bauklassenkoeffizient 1,0 und erhöht sich für jede weitere Bauklasse um je 0,25.
Baulandeignung
Für eine Widmung als Bauland müssen sowohl die Eignung als auch die Erforderlichkeit gegeben sein. Die Eignung für eine Baulandwidmung wird durch Nutzungspotenziale und Restriktionen bestimmt.
Bebaute Fläche
Als bebaute Fläche gilt die senkrechte Projektion des Gebäudes einschließlich aller raumbildenden oder raumergänzenden Vorbauten (z.B. Erker, Loggien) auf eine waagrechte Ebene, wobei als raumbildend oder raumergänzend jene Bauteile gelten, die wenigstens zwei Wände und ein Dach (Bedeckung) aufweisen (§ 4 Z.9 NÖ BO 2014).
Bebauungsdichte
Die Bebauungsdichte ist das Verhältnis der bebauten Fläche der Gebäude zur Gesamtfläche des Grundstücks bzw. jenes Grundstücksteils, für den diese Bestimmung des Bebauungsplans gilt (§ 4 Z.10 NÖ BO 2014).
Bebauungstyp
Für jede Teilfläche des Nettobaulandes eines Baugebietes ist die geplante oder bestehende Bebauungsstruktur zu definieren. Dazu stehen in Abhängigkeit vom gewählten Baugebietstyp (Wohngebiet, Betriebsgebiet, gemischt) verschiedene Bebauungstypen zur Auswahl. Wohnnutzungen werden nach Mehrfamilienhaus, Reihenhaus und Einfamilienhaus differenziert, für die letzten beiden Kategorien stehen mehrere Ausprägungen hinsichtlich der Flächenintensität (flächensparend, Trend, flächenintensiv) zur Verfügung. Für betriebliche Nutzungen werden mit den Bebauungstypen Unterschiede hinsichtlich Flächenbedarf und Arbeitsplatzintensität verschiedener Betriebstypen zum Ausdruck gebracht.
Berechnungslänge
Die Berechnungslänge ist die Seite eines mit dem Bauplatz flächengleichen Quadrates und wird als Quadratwurzel der Bauplatzfläche berechnet (§ 38 Abs. 4 NÖ BO 2014).
Bereitstellungsgebühr
Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten (§ 9 Abs. 1 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978). Die Höhe der Bereitstellungsgebühr wird als Produkt der Verrechnungsgröße des Wasserzählers (in m³/h) mit einem Bereitstellungsbetrag errechnet (§ 9 Abs. 2 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978).
Beschäftigte
Eine wesentliche Stellgröße für die Abschätzung der fiskalischen Wirkungen von betrieblichen Nutzungen ist die Zahl der Beschäftigten, die im NIKK Modell richtwertgestützt über Bruttogeschoßflächen und Flächenbedarf je Beschäftigtem abgeschätzt wird. Aus der Bruttolohnsumme der Beschäftigten wird beispielsweise die Kommunalsteuer als bedeutendste eigene Einnahme der Gemeinde abgeschätzt.
Besiedlungsdauer
Die Besiedlungsgeschwindigkeit wird mit einer logistischen Funktion modelliert. Unter Besiedlungsdauer wird jenes Jahr im Betrachtungszeitraum in relativer Form (Jahr 1 bis Jahr 20) eingegeben, in dem das Maximum der Besiedlung erreicht wird. Mit dieser Eingabe wird der unterschiedlichen Besiedlungsgeschwindigkeit in Abhängigkeit vom Bebauungstyp Rechnung getragen.
Besiedlungsgrad
Der Besiedlungsgrad beschreibt die relative Nutzung des Baugebietes am Ende des Betrachtungszeitraums (in 20 Jahren).
Betreuungsquoten
Mit der Betreuungsquote wird der Anteil der in Kindertagesheimen (Kinderkrippe, Kindergarten) betreuten Kinder bzw. der Anteil der Kinder, die die Volksschule besuchen bezogen auf die Wohnbevölkerung der jeweiligen Altersgruppe abgebildet.
Bruttobauland
Das Bruttobauland stellt die Summe aller Flächen einschließlich der Erschließungs- und Freiflächen innerhalb eines zur Bebauung vorgesehenen oder bereits bebauten Gebietes dar.
Bruttogeschoßfläche
Die Bruttogeschoßfläche ist als die Summe der Grundrissflächen der oberirdischen Geschoße eines Gebäudes oder Gebäudeteiles definiert, mit Ausnahme der für Garagen verwendeten Bereiche. Die Bruttogeschoßfläche ist von den äußeren Begrenzungen der Umfassungswände zu berechnen (§ 1 Abs. 1 Z.10 NÖ ROG 2014).
Differenz
Eine Form der Auswertung von Baugebieten, die eine Berücksichtigung des Bestandes (z.B. Bebauung, Verkehrsinfrastruktur) ermöglicht. Der Modus Differenz errechnet die Änderung durch die Planung exklusive Bestand (also als Differenz gegenüber dem Bestand). Das Interesse liegt hier auf der Änderungswirkung gegenüber des Ausgangsstatus, die rein von der Planung ausgeht (Netto-Wirkung der Planung). Dieses Ergebnis kann in weiterer Folge als Vergleichsgrundlage für Planungsalternativen/varianten nützlich sein.
Einheitssatz - Aufschließungsabgabe
Der Einheitssatz ist ein per Verordnung des Gemeinderates festgelegter Satz zur Berechnung der Aufschließungsabgabe.
Elementare Bildung
Im NIKK Modell werden im Bereich der sozialen Infrastruktur einerseits institutionelle Formen der Bildung und Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt wie z.B. Kinderkrippe und Kindergarten als elementare Bildungseinrichtungen und andererseits die Primarstufe mit der Volksschule berücksichtigt.
Erschließung, innere und äußere
Bei der Erfassung der technischen Infrastruktur (Verkehrsinfrastruktur, Leitungsinfrastruktur) wird zwischen innerer und äußerer Erschließung differenziert. Zur inneren Erschließung zählen die Infrastruktureinrichtungen innerhalb des betrachteten Baugebietes. Als äußere Erschließung können darüber hinaus Infrastruktureinrichtungen erfasst werden, die für eine Anbindung des Baugebietes an bestehende Einrichtungen erforderlich sind.
Ertragsanteile
Unter Ertragsanteilen wird der Anteil der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben verstanden, die nach einem komplexen Verfahren gemäß Finanzausgleichsgesetz den einzelnen Gemeinden zugeteilt werden.
Flächen mit sicherer Verfügbarkeit
Unter Flächen mit sicherer Verfügbarkeit wird jener Flächenanteil erfasst, für den abgeschlossene Baulandverträge vorliegen. Für die Bebauungstypen Mehrfamilienhaus und Reihenhaus wird von gesicherter Verfügbarkeit ausgegangen (z.B. Errichtung über einen Bauträger). Für den Bebauungstyp Einfamilienhaus sowie für betriebliche Nutzungen kann der Anteil der Flächen mit sicherer Verfügbarkeit reduziert werden. Für diese Flächenanteile kommen dann adaptierte Werte zur besiedlungsdauer und zum besiedlungsgrad zum Tragen.
Geschoßflächenzahl
Die Geschoßflächenzahl repräsentiert das Verhältnis der Grundrissfläche aller Geschoße von Gebäuden zur Fläche des Bauplatzes (§ 4 Z.17 NÖ BO 2014).
Grundrissfläche
Die Grundrissfläche ist die Fläche innerhalb der äußeren Begrenzungslinien der Außenwände eines Geschoßes (§ 4 Z.20 NÖ BO 2014).
Grundsteuer
Der inländische Grundbesitz unterliegt der Grundsteuer, die nach den Bestimmungen der Paragraphen 18 und 19 des Grundsteuergesetzes errechnet wird. Die Grundsteuer zählt zu den gemeindeeigenen Steuern. Nach dem Finanzausgleichsgesetz sind die Gemeinden ermächtigt, bei der Steuerfestsetzung einen einheitlichen Hebesatz von bis zu 500 Prozent auf den Grundsteuermessbetrag anzuwenden.
Gruppengrößen
Für die Kinderbetreuung in Kinderkrippen und Kindergarten werden maximal zulässige Gruppengrößen, für die Volksschule maximal zulässige Klassengrößen festgelegt, die für die Abschätzung des Bedarfs an zusätzlichen Gruppen bzw. Klassen herangezogen werden.
Grünflächen, öffentliche
Unter öffentlichen Grünflächen wird die Summe öffentlicher Grünflächen wie Parkanlagen, Spiel- und Sportflächen verstanden.
Kanal Trennsystem / Mischsystem
Für die Ableitung der Abwässer kommen prinzipiell zwei Arten von Entwässerungssystemen zum Einsatz. Im Mischsystem werden das häusliche und betriebliche Schmutzwasser und das Regenwasser in einem Kanal, dem Mischwasserkanal, abgeleitet. Im Trennsystem werden sämtliche Schmutzwässer in einem Kanal, dem Schmutzwasserkanal, abgeleitet. Das Regenwasser wird getrennt davon in einem eigenen Regenwasserkanal gesammelt. Aktuell lässt sich ein Trend zur Trennkanalisation bzw. zu reiner Schmutzwasserkanalisation mit örtlicher Versickerung der Niederschlagswässer beobachten (Assmann et al. 2019).
Kanalbenützungsgebühr
Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten, wenn der Gemeinderat die Einhebung einer solchen Gebühr beschlossen hat (§ 5 Abs. 1 NÖ Kanalgesetz 1977). Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche und dem Einheitssatz (§ 5 Abs. 2 NÖ Kanalgesetz 1977).
Kanaleinmündungsabgabe
Für den möglichen Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten (§ 2 Abs. 1 NÖ Kanalgesetz 1977). Die Höhe der Kanaleinmündungsabgabe ergibt sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz (§ 3 Abs. 1 NÖ Kanalgesetz 1977).
Kommunalsteuer
Die Kommunalsteuer ist eine gemeindeeigene Steuer, die von den Gemeinden von Unternehmen erhoben wird.
Nettobauland
Das Nettobauland stellt die Summe aller zur Bebauung vorgesehenen oder bereits bebauten Flächen innerhalb eines Baugebietes dar. Das Nettobauland kann durch Reduktion des Bruttobaulandes um Verkehrsflächen, Grünflächen und sonstige baulandbezogene Flächen ermittelt werden.
Sonstige baulandbezogene Flächen
Unter sonstige baulandbezogene Flächen wird die Flächensumme für öffentliche Freiflächen wie Wasserflächen, Grüngürtel, Ödland, Grünlandfreihalteflächen verstanden.
Startjahr
Mit dem Startjahr wird der Beginn des Auswertungszeitraumes determiniert. Für ein als „Planung“ eingestuftes Baugebiet wird damit festgelegt, wann mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen wird. Die Errichtung verschiedener Infrastrukturanlagen kann dann zeitlich dazu versetzt festgelegt werden, z.B. Errichtung des Straßenunterbaus im ersten Umsetzungsjahr, Errichtung des Straßenoberbaus im dritten Jahr.
Status
Für ein Baugebiet ist jeweils ein Status zu definieren. Grundsätzlich wird zwischen dem Status „Planung“ zur Modellierung von Planungsvorhaben und dem Status „Bestand“ zur Bewertung bestehender Strukturen unterschieden. Als Planung werden Siedlungsentwicklungen „auf der grünen Wiese“ genauso wie Planungsvorhaben zur Innenentwicklung (Baulückenschluss, Nachverdichtung etc.) erfasst, die von einem Bestand ausgehen.
Verkehrsflächen, öffentliche / private
Öffentliche Verkehrsflächen sind Flächen des ruhenden und fließenden öffentlichen Verkehrs (inkl. Gehsteig). Private Verkehrsflächen sind solche Verkehrsflächen, die ausschließlich dem privaten ruhenden und fließenden Verkehr dienen.
Wasseranschlussabgabe
Die Wasseranschlussabgabe ist für den Anschluss an die Gemeindewasserleitung zu entrichten (§ 6 Abs. 1 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978). Die Höhe der Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus dem Produkt von Berechnungsfläche für das angeschlossene Grundstück und Einheitssatz (§ 6 Abs. 2 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978).
Wasserbezugsgebühr
Für den Wasserbezug aus der Gemeindewasserleitung ist eine Wasserbezugsgebühr zu entrichten (§ 10 Abs. 1 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978). Die Höhe der Wasserbezugsgebühr errechnet sich als Produkt der vom Wasserzähler innerhalb eines Ablesungszeitraumes als verbraucht angezeigten Wassermenge in Kubikmeter mit der für einen Kubikmeter festgesetzten Grundgebühr (§ 10 Abs. 2 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978).